
Flugtauglichkeit in Berlin: EASA, FAA, Cabin Medical Attestation und Sprachprüfung Level IV
Die flugmedizinsiche Untersuchungsstelle der Charité Berlin bietet für Piloten, Fluglotsen und Kabinenbesetzung Tauglichkeitsuntersuchungen nach EASA und FAA und Verlängerungsprüfungen Englisch Level IV an.
Sie befinden sich hier:
Privatärztliche Leistungen der flugmedizinischen Untersuchungsstelle
- Untersuchungen der Klassen 1 und 2 nach EASA
- Untersuchungen der Klasse 1, 2 und 3 nach FAA
- Tauglichkeitsuntersuchungen Flugsicherungspersonal Klasse 3
- Flugtauglichkeitsuntersuchungen Kabinenpersonal
- Sprachprüfungen Englisch ICAO Stufe 4 (Verlängerung)
Kooperierende Augenärztinnen und -ärzte
Bitte machen Sie bei der Erstuntersuchung (gilt nur für Piloten!) auch einen Termin bei einem unserer kooperierenden Augenarztpraxen. Nur diese Untersuchungsergebnisse werden vom Luftfahrtbundesamt akzeptiert.
Untersuchungen der Klassen 1 und 2 (EASA)
Verlängerungsuntersuchung Klasse 1 (EASA)
Die flugmedizinische Ambulanz bietet Verlängerungsuntersuchungen der Klasse 1 an. Die Verlängerungsuntersuchungen werden entsprechend der EU-Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 durchgeführt und beinhalten folgende Untersuchungen:
- augenfachärztliche Untersuchung (bei Indikation)
- Anamnese
- gründliche körperliche und neurologische Untersuchung
- Sehtest
- Hörtest (Audiometrie)
- 12-Kanal-EKG
- Blutabnahme
- Urintest
Erst- und Verlängerungsuntersuchung Klasse 2 (EASA)
Die flugmedizinische Ambulanz bietet Erst- und Verlängerungsuntersuchungen der Klasse 2 an. Die Untersuchungen werden entsprechend der EU-Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 durchgeführt und beinhalten folgende Untersuchungen:
- augenfachärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung und bei Indikation)
- Anamnese
- gründliche körperliche und neurologische Untersuchung
- Sehtest
- Hörtest (Audiometrie bei Instrumentenflugberechtigung - IFR)
- 12-Kanal-EKG
- Blutabnahme (bei Indikation)
- Urintest
Gesetzestexte EASA für Pilotinnen und Piloten Klasse 1 und 2
EASA-Untersuchungen für Fluglotsen
Untersuchungen der Klasse 3 (Flugsicherungspersonal/Fluglotsen - EASA)
Flugmedizinische Untersuchung für Flugsicherungspersonal (Fluglotsen) werden entsprechend der gesetzlichen Regularien (EASA - VO (EU) 2015/340) durchgeführt und die Ergebnisse an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit übertragen.
Zu den Untersuchungen gehören:
- Augenfachärztliche Untersuchung (bei Indikation)
- Anamnese
- körperliche und neurologische Untersuchung
- Hörtest (Audiometrie)
- Sehtest
- Blutentnahme
- Urintest
FAA-Untersuchungen für Piloten
Untersuchungen der Klassen 1, 2 und 3 (FAA)
Flugmedizinische Erst- und Folgeuntersuchungen der Klasse 1, 2 und 3 der Federal Aviation Administration (FAA) werden entsprechend der Vorgaben der FAA durchgeführt. Dazu gehören:
- Anamnese
- körperliche und neurologische Untersuchung
- Hörtest (ggf. Audiometrie)
- umfangreicher Sehtest (inkl.
- 12-Kanal-EKG (Klasse 1&2)
- Urinuntersuchung
Bitte unbedingt vor der Untersuchung die Online-Formulare der FAA ausfüllen (MedExpress FAA).
EASA-Tauglichkeitsuntersuchungen für Kabinenpersonal
Tauglichkeitsuntersuchung Kabine (Cabin Medical Attestation - EASA)

Cabin Medical Attestation werden entsprechend der EU-Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 durchgeführt. Folgende Untersuchungen werden durchgeführt:
- Anamnese
- gründliche körperliche- und neurologische Untersuchung
- Sehtest inkl. Untersuchung des Farbsehvermögens (Ishihara)
- Hörtest (Audiometrie)
- Blutentnahme
- Urintest
Sprachprüfungen für Piloten
Sprachprüfungen Englisch ICAO Stufe 4 (Verlängerung)
Dr. T.O.Bender ist als Prüfer für Verlängerungsprüfungen Englisch ICAO Level IV anerkannt: D-LT-0198
Die Verlängerungsprüfung besteht aus einem Teil Hörverständnis und einem Teil Sprechfertigkeiten.
Teil Hörverständnis: Es werden 8 Texte vorgespielt zu denen MC-Fragen beantwortet werden müssen. Der Teil gilt als verstanden, wenn 6 von 8 Fragen richtig beantwortet werden.
Teil Sprechfertigkeiten: Es werden Fragen zu luftfahrtbezogenen Themen gestellt. Die Antworten werden anhand einer "Rating Scale" gewertet.
Bitte beachten Sie vor Anmeldung zu einer Sprachprüfung (Verlängerung) die folgenden Hinweise:
- In der Lizenz muss bereits ein Spracheintrag vermerkt sein.
- Der Spracheintrag in der Lizenz darf noch nicht abgelaufen sein.